So mancher Urlauber hat aus dem Sommerurlaub nicht nur allerlei Mitbringsel aus dem Ferienland als Erinnerung an die schönen Tage dabei, sondern auch ein Tier, das ihm zugelaufen ist oder sein Mitleid erregte.
„Doch leider übernehmen sich bei der Betreuung und Pflege einige vermeintliche Tierliebhaber und setzen sie dann, vornehmlich Hunde und Katzen, wieder irgendwo ziemlich verantwortungslos aus“, sagt Kai Rinka, Sprecher des Bezirks Wildau im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Sollten diese Tiere jedoch Schäden verursachen, beispielsweise indem sie Unfälle provozieren oder andere Menschen anfallen, haften die Halter für alle Schäden mit ihrem persönlichen Vermögen unbegrenzt, vorausgesetzt sie werden ausfindig gemacht.“
Auch sonst erleben Hundebesitzer, insbesondere solche, die ihren Vierbeiner noch nicht so gut kennen und ihren beunruhigten Mitmenschen nur den lapidaren Satz „Der will nur spielen“ zurufen, ein blaues Wunder. „Wenn dann das Tier zuschnappt, kann es unter Umständen teuer werden“, betont Rinka. „Das ist dann der Fall wenn Personen verletzt werden und kostspielige Unfälle passieren. Dann müssen ärztliche Behandlungskosten, Schmerzensgeld, im schlimmsten Fall sogar eine lebenslange Rente bezahlt werden.“
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung kann hierbei vor den finanziellen Folgen eines von Haustieren verursachten Schadens schützen. Deshalb sind in einigen Bundesländern wie z.B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung schon verpflichtend. Schließlich sollen die Geschädigten nicht auf ihren Kosten sitzenbleiben, wenn die Hundehalter die Kosten nicht tragen können.
„Dabei sollte die Deckungssumme pauschal mindestens fünf Millionen Euro betragen, für Mietsachschäden empfiehlt sich eine Mindest-Versicherungssumme von 300.000 Euro“, informiert Rinka. Für Kleintiere wie Katzen oder Hamster reicht hingegen meistens die Risikodeckung über die private Haftpflichtversicherung aus. Aber auch die haben rund 15 Prozent der Bundesbürger nicht. Über wichtige Vertragsdetails, wie z.B. den Einschluss einer Forderungsausfalldeckung, die einspringt wenn der Schädiger nicht zahlen kann, informieren die Versicherungskaufleute.
Kai Rinka
BVK-Bezirksverband
Berlin – Brandenburg
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