Die Gemeinde Bestensee sucht ab sofort einen motivierten und engagierten
Sachbearbeiter im Bereich Ordnungsrecht/Friedhofswesen (m/w/d)
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden befristet für vorerst ein Jahr mit der Option der Festanstellung.
IHR PROIFL:
- die Befähigung zum mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, den Abschluss des Angestelltenlehrganges I bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder Bestattungswesen
- Kenntnisse des Verwaltungsrechts, BGB, Friedhofsrecht, Kommunalrecht, Beitragsrecht
- persönliche Auszeichnung durch sorgfältige und selbständige Arbeitsweise
- psychische Belastbarkeit, Redegewandtheit, emotionales Einfühlungsvermögen
- Bereitschaft zur Fortbildung
IHRE AUFGABEN:
- Überwachung der Hundehalterverordnung
- Verfahren nach Landesimmissionsschutzrecht
- Erlaubniserteilung für Ausnahmen zur Nachtruhe/Feuerwerke
- Erlaubniserteilung nach Sprengstoffverordnung
- Überwachung zur Einhaltung des Ladenschlussgesetzes/der Preisangabeverordnung/des Jugendschutzgesetzes
- Zuweisen und Verwaltung der Gräber im Rahmen der Belegungspläne
- Pflege des digitalen Friedhofskatasters
- Bearbeitung von Grabanträgen
- Gebührenberechnung und Bescheiderstellung
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Verwaltung von Kriegsgräberstätten
- Organisation, Beauftragung und Überwachung von Pflege-, und Instandsetzungsarbeiten
- Mitwirkung bei der Erstellung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung
DAS ERWARTET SIE:
- ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage des TVöD, Vergütung nach Entgeltgruppe 6
INTERESSE?
Dann senden Sie bitte Ihre vollständigen aussagefähigen
Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Referenzen früherer Arbeitgeber, etwaige Qualifikationsnachweise, PKW-Führerschein, Führungszeugnis)
bis zum Freitag, 04.12.2020, 12.00 Uhr an die:
Gemeinde Bestensee
Eichhornstraße 4-5
15741 Bestensee
Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbungen. Email-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die in die engere Auswahl kommen werden durch uns über die weitere Verfahrensweise schriftlich informiert. Eine Rücksendung von Unterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt keine elektronische Verarbeitung oder Speicherung von Bewerberdaten. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb der am Auswahlverfahren Beteiligten erfolgt nicht. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Weitergabe an die am Auswahlverfahren Beteiligten einverstanden