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Teilnahmebedingungen

„Fahrrad Ranzinger schenkt seiner Region Mobilität“

1. Veranstalter und Teilnahmebedingungen

Veranstalter der Aktion „Fahrrad Ranzinger schenkt seiner Region Mobilität“ ist radioSKW, rkw Radio Königs Wusterhausen GmbH & Co. KG, Karl-Marx-Straße 116, 15745 Wildau, in Kooperation mit Fahrrad Ranzinger, Eichenallee 8, 15711 Königs Wusterhausen.

Mit der Teilnahme an der Aktion erkennt die teilnehmende Organisation die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, Freiwillige Feuerwehren, Musikvereine, Jugendclubs sowie andere Organisationen und Einrichtungen, die sich für Kinder und Jugendliche engagieren und ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben.

Die Bewerbung muss durch eine volljährige Person erfolgen, die berechtigt ist, die jeweilige Organisation oder Einrichtung im Rahmen der Aktion zu vertreten.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von radioSKW und Fahrrad Ranzinger sowie deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades und deren Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

Ebenso ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar mit der Planung oder Durchführung der Aktion befasst sind oder waren.

Die Teilnahme ist ausschließlich für Organisationen und Einrichtungen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald möglich.

3. Aktionszeitraum

Die Teilnahme an der Aktion ist ab Veröffentlichung der Aktion bis einschließlich 15. September 2026 möglich.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können bei der Auswahl nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Teilnahme und Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt über die für die Aktion vorgesehene Bewerbungsseite auf radioskw.de.

In der Bewerbung soll insbesondere beschrieben werden,

  • um welche Organisation oder Einrichtung es sich handelt,
  • wie sich diese für Kinder und Jugendliche in der Region engagiert,
  • wie das Lastenrad künftig eingesetzt werden soll und
  • warum gerade diese Organisation oder Einrichtung von einem Lastenrad profitieren würde.

Die Angaben in der Bewerbung müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.

Für die Teilnahme fallen keine gesonderten Kosten an. Kosten für Internet-, Mobilfunk- oder sonstige Kommunikationsverbindungen trägt die teilnehmende Organisation selbst.

5. Auswahl der Gewinnerorganisationen

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden aus den eingegangenen gültigen Bewerbungen zwei Organisationen oder Einrichtungen ausgewählt.

Die Auswahl erfolgt gemeinsam durch radioSKW und Fahrrad Ranzinger auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen. Berücksichtigt werden insbesondere das dargestellte Engagement für Kinder und Jugendliche, der geplante Einsatz des Lastenrades und der daraus erkennbare Nutzen für die jeweilige Organisation beziehungsweise die Menschen in der Region.

Ein Anspruch auf Auswahl besteht nicht.

Die ausgewählten Organisationen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über die in der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt.

Sollte eine ausgewählte Organisation nicht innerhalb einer angemessenen, in der Benachrichtigung genannten Frist reagieren oder die Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, behalten sich radioSKW und Fahrrad Ranzinger vor, eine andere Organisation auszuwählen.

6. Gewinn

Fahrrad Ranzinger und radioSKW vergeben im Rahmen der Aktion insgesamt zwei Lastenräder an zwei ausgewählte Organisationen oder Einrichtungen.

Jede ausgewählte Organisation erhält ein Lastenrad.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

Die Kosten und die Organisation einer erforderlichen beziehungsweise gewünschten Versicherung des Lastenrades übernimmt die jeweilige Gewinnerorganisation selbst. Die Übernahme dieser Verpflichtung ist Voraussetzung für die Übergabe des Lastenrades.

Weitere Einzelheiten zur Übergabe werden mit den ausgewählten Organisationen direkt abgestimmt.

7. Öffentlichkeitsarbeit und Promotion

Die ausgewählten Organisationen erklären sich bereit, im Zusammenhang mit der Aktion in einem angemessenen Umfang für die Berichterstattung durch radioSKW und Fahrrad Ranzinger zur Verfügung zu stehen.

Dies kann insbesondere die Übergabe der Lastenräder sowie Audio-, Foto-, Video- und Textbeiträge für das Radioprogramm, die Internetseite und die Social-Media-Angebote von radioSKW und Fahrrad Ranzinger umfassen.

Dabei dürfen insbesondere der Name der Organisation, ihr Ort sowie Informationen zum vorgesehenen Einsatz des Lastenrades veröffentlicht werden.

Die Veröffentlichung von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen einzelner Personen erfolgt nur im Rahmen der jeweils erforderlichen Einwilligungen.

Für Aufnahmen von Kindern oder Jugendlichen werden gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen gesondert eingeholt. Die Teilnahme an der Aktion ersetzt eine solche Einwilligung nicht.

8. Datenschutz

Für die Durchführung der Aktion gelten die Datenschutzbestimmungen von radioSKW.

Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeitet, soweit keine darüber hinausgehende Einwilligung vorliegt oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Die Daten können, soweit dies für die Durchführung der Aktion erforderlich ist, zwischen radioSKW und Fahrrad Ranzinger ausgetauscht werden.

Nach Abschluss der Aktion werden die für die Durchführung nicht mehr benötigten personenbezogenen Daten entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen gelöscht.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten, insbesondere von Namen, Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen von Vertreterinnen und Vertretern der ausgewählten Organisationen, erfolgt nur im Rahmen der hierfür geltenden rechtlichen Voraussetzungen beziehungsweise erteilten Einwilligungen.

9. Ausschluss von der Teilnahme

radioSKW und Fahrrad Ranzinger behalten sich vor, Bewerbungen von der Aktion auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, falsche Angaben gemacht werden oder der begründete Verdacht einer Manipulation besteht.

Ein Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen, wenn sich erst nach der Auswahl herausstellt, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt waren.

10. Vorbehaltsklausel

radioSKW und Fahrrad Ranzinger behalten sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, organisatorischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen, die nicht im Einflussbereich der Veranstalter liegen, nicht mehr gewährleistet werden kann.

Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, technische Störungen oder Manipulationsversuche.

11. Haftung

radioSKW und Fahrrad Ranzinger haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Nach erfolgter Übergabe liegt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb, die Wartung sowie eine gegebenenfalls erforderliche Versicherung des Lastenrades bei der jeweiligen Gewinnerorganisation.

Die Gewinnerorganisation ist dafür verantwortlich, dass das Lastenrad entsprechend seiner vorgesehenen Nutzung und den geltenden Vorschriften eingesetzt wird.

12. Rechtsweg und Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg hinsichtlich der Auswahl der Gewinnerorganisationen ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 17.08.2026